Krankengymnastische Leistungen

Krankengymnastik allgemein
Krankengymnastik wird von staatlich geprüften PhysiotherapeutInnen (früher KrankengymnastInnen) ausgeübt. Die Krankengymnastik umfasst eine Vielzahl einzelner therapeutischer Maßnahmen zur
Erhaltung und Verbesserung von Kraft, Ausdauer und Koordination. Auch die Verbesserung von Kreislauffunktionen und die Linderung von Schmerzen sind Aufgabe der Krankengymnastik.
Krankengymnastik wird bei Erkrankungen der Orthopädie, Neurologie, Inneren Medizin, Frauen- und Kinderheilkunde eingesetzt. Wenn ein Krankheitsgeschehen vorliegt, ist zur Ausübung eine ärztliche
Verordnung notwendig.
Nachdem der/die PhysiotherapeutIn in einem Befund die Funktionsstörungen festgestellt hat, wird mit dem Patienten gemeinsam das Ziel der Behandlung festgelegt und aktive und passive Übungen und
Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles durchgeführt. Auch werden Empfehlungen für eigene Übungen gegeben, die der Verbesserung der gestörten Funktionen dienen

Krankengymnastik - Zentrales Nervensystem
Hierbei handelt es sich um physiotherapeutisches Behandlungsverfahren (nach Bobath, Vojta oder PNF) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des
Nervensystems.
Diese Behandlungsmethoden sind angezeigt bei:
- Spastischen Lähmungen infolge einer Schädigung des Gehirns oder des Rückenmarkes.
- Koordinationssörungen bedingt durch Erkrankungen des ZNS z.B. M. Parkinson
- Abnormen Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen)
- Komplexen peripheren Lähmungen
